Wer zahlt für den grünen Deal?

Vor der Finanzkrise betrieb die EZB Geldpolitik. In der Krise wurde sie zur Bail-out-Behörde. Nun wird sie zu einer Wirtschaftsregierung. Ein Kommentar von Hans-Werner Sinn.


«EZB-Präsidentin Christine Lagarde hat bereits kundgetan, dass sie sich eine aktivere Rolle der EZB bei der Finanzierung von klimapolitisch wünschenswerten Aktivitäten des Euroraums wünscht.»

Die EU-Kommission hat Grosses vor. Sie will ein 1 Bio. € schweres Klimapaket schnüren, das den Weg in eine kohlenstofffreie Wirtschaft bis zum Jahr 2050 eröffnet.

Die Summe soll freilich vor allem durch finanzielle Hebelwirkungen zustande kommen. Das echte Geld, das die EU für diese Zwecke bereitstellt, beträgt im Jahr 2020 nur etwa 40 Mrd. €, und davon war der Löwenanteil auch schon vorher eingeplant. Neu sind wohl nur 7,5 Mrd. €.

Wie schon bei dem erstmals im Jahr 2015 aufgelegten Juncker-Fonds besteht der Trick auch dieses Mal darin, dass der Löwenanteil der genannten Summe über einen Schattenhaushalt aufgebracht wird, den die Europäische Investitionsbank EIB verwalten soll. Die EU-Kommission selbst darf zwar keine Schulden aufnehmen, doch die intergouvernementalen Rettungs- und Investitionsfonds der EU dürfen es.

Problematische Schattenbudgets

Ähnlich wie die grossen Banken, die die Regulierung vor der Finanzkrise umgangen hatten, indem sie einen Teil ihres Geschäfts in ausserbilanzielle Conduits und Zweckgesellschaften verlagerten, verhält sich auch die EU. Die Garantien der EU-Kommission und der Einzelstaaten verschaffen diesen Fonds hinreichend viel Bonität, um sich auf dem Markt mit Anleihen im eigenen Namen die nötigen Mittel zu besorgen, die dann für öffentliche und private Zwecke, bisweilen auch in Form öffentlich-privater Partnerschaften, verausgabt werden. Werden die Garantien eines Tages gezogen, werden die Steuerzahler der Eurozone die Zeche zahlen müssen.

Die neuen Schattenhaushalte, die nun für den Klimaschutz aufgestellt werden sollen, sind nicht nur problematisch, weil sie das Verbot der Aufnahme von Schulden unterlaufen, das die EU-Kommission zu beachten hat, sondern vor allem deshalb, weil es beabsichtigt ist, die Europäische Zentralbank EZB an der Finanzierung zu beteiligen. Vor dem Europäischen Parlament hat die neue EZB-Präsidentin Christine Lagarde bereits kundgetan, dass sie sich eine aktivere Rolle der EZB in der Finanzierung von klimapolitisch wünschenswerten Aktivitäten des Euroraums wünscht. Im Raum stehen gezielte Kaufaktionen für Anleihen von Institutionen, die von der EU-Kommission mit dem Gütesiegel der Klimafreundlichkeit versehen werden.

Damit sind in allererster Linie die Anleihen der grünen Fonds der EIB gemeint, die nun aufgelegt werden sollen. Die Kaufaktionen werden die Zinsen drücken, zu denen die EIB in der Lage ist, sich zu verschulden, und letztlich das Geld aus der europäischen Druckerpresse für den Kampf gegen den Klimawandel aktivieren.

In legaler Grauzone

Der Wunsch, gegen den Klimawandel vorzugehen, ist löblich, doch auch die EZB begäbe sich mit solchen Aktionen auf ein schlüpfriges rechtliches Terrain, denn sie wird nicht demokratisch gesteuert, sondern von einem technokratischen Gremium, dem EZB-Rat. Dorthin kann jedes Land, ob gross oder klein, einen Vertreter mit dem gleichen Stimmrecht entsenden, der vollständige persönliche Immunität geniesst und sich gegenüber keinem Parlament rechtfertigen muss.

Der EZB-Rat ist nach den Statuten des Maastrichter Vertrags vorrangig dem Ziel der Preisstabilität verpflichtet und darf die Wirtschaftspolitik nur zweitrangig unterstützen, sofern dadurch dieses Ziel nicht gefährdet wird. Die Gefährdung liegt aber auf der Hand, wenn die zusätzliche Wirtschaftsnachfrage im Bereich grüner Projekte, die die EU-Kommission realisieren möchte, nicht durch die Besteuerung, also den Nachfrageentzug an anderer Stelle, finanziert wird, sondern durch frisches Geld aus der Druckerpresse, das keinen solchen Nachfrageentzug zur Folge hat.

Wohl auch deswegen ist es der EZB nach Artikel 123 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) untersagt, Kredite an «Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten» zu vergeben. Doch bekanntlich hat die EZB diese Regelung bereits durch den Kauf von Staatspapieren auf dem Markt im Umfang von etwa 2 Bio. € unterlaufen und dabei die Grenzen ihres Mandats so stark gedehnt, dass ein Umgehungstatbestand vermutet werden kann.

Glaubwürdigkeit wird untergraben

Die nun geplante neuerliche Umgehung des Maastrichter Vertrags macht diese Sache nicht besser. Vor der grossen Finanzkrise war die EZB eine Einrichtung, die Geldpolitik betreibt. In der Krise wurde sie zu einer Bail-out-Behörde zur Rettung nahezu bankrotter Banken und Staaten. Und nun soll sie zu einer Wirtschaftsregierung werden, die sich ihr Budget nach Belieben drucken kann.

Der doppelte Regelbruch, der nun vorbereitet wird – dass also die EU sich versteckt verschuldet und dass die Schuldkredite aus der Druckerpresse stammen – ist ein weiterer Schritt zur Aushöhlung der Glaubwürdigkeit und zur Aushöhlung einer Institution, auf deren Stabilität Europa in dieser immer wilder werdenden Welt angewiesen ist..

Zum Autor

Hans-Werner Sinn ist Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der Universität von München.

Dieser Artikel ist zuerst hier erschienen


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